7 % Mehrwertsteuer auf Speisen ab 2026 – was Gastronomen jetzt tun müssen

Juli 2026

Was seit dem 1. Januar 2026 gilt

Die lange Hängepartie ist vorbei. Bundestag und Bundesrat haben es Ende 2025 beschlossen: Seit dem 1. Januar 2026 gelten auf Speisen in der Gastronomie wieder 7 % Mehrwertsteuer statt 19 %. Anders als bei der Corona-Regelung ist die Senkung diesmal dauerhaft und nicht befristet. Das gibt Ihnen zum ersten Mal seit Jahren echte Planungssicherheit.

Wichtig ist der zweite Teil des Satzes, den viele überlesen: Der ermäßigte Satz gilt nur für Speisen. Getränke bleiben bei 19 % – egal ob Bier, Wein, Softdrink oder Wasser. Die einzige nennenswerte Ausnahme sind Milchmischgetränke mit hohem Milchanteil. Für Sie heißt das: In jeder Rechnung, jeder Kalkulation und jeder Kasse laufen ab sofort zwei Steuersätze nebeneinander.

Der Denkfehler, der Sie Geld kostet

Viele Betriebe machen jetzt eines von zwei Dingen: Entweder sie lassen die Bruttopreise stehen und freuen sich über die höhere Marge – oder sie senken die Preise, weil sie glauben, sie müssten es. Beides kann richtig sein. Aber keines davon sollte aus dem Bauch heraus passieren.

Ein Beispiel zum Prinzip: Bleibt ein Hauptgericht beim gleichen Bruttopreis, sinkt der abzuführende Steueranteil – der Rest bleibt bei Ihnen. Senken Sie den Preis dagegen so weit, dass beim Gast weniger auf der Rechnung steht, geben Sie den Vorteil weiter. Die Frage ist nicht „darf ich?", sondern „was passt zu meinem Standort, meinem Gast und meinen Kosten?" Genau das ist eine Rechenaufgabe, keine Gefühlssache. Wie Sie Ihre Preise und Ihre Wirtschaftlichkeit sauber durchrechnen, zeigt unsere Wirtschaftlichkeit & Kalkulation.

Ihre Speisekarte rechnet jetzt anders

Bisher haben viele Karten mit Mischpreisen kalkuliert, in die pauschal 19 % eingepreist waren. Das stimmt so nicht mehr. Speise und Getränk müssen kalkulatorisch getrennt betrachtet werden, weil sie unterschiedlich besteuert werden.

Besonders aufpassen müssen Sie bei allem, was pauschal verkauft wird: Frühstücksbuffet, Menüpauschale, Tagungspauschale, All-inclusive-Angebote. Hier stecken Speisen (7 %) und Getränke (19 %) im selben Preis. Diese Pauschalen müssen Sie sauber aufteilen, sonst rechnen Sie die Umsatzsteuer falsch ab. Für Kombi-Angebote aus Speise und Getränk ist eine Aufteilung üblich – lassen Sie sich die für Ihren Betrieb passende Methode von Ihrem Steuerberater bestätigen.

Preisauszeichnung: kleiner Punkt, große Fallhöhe

In Deutschland zeichnen Sie gegenüber Gästen Bruttopreise aus – die Zahl auf der Karte ist die Zahl, die der Gast zahlt. Wenn Sie Preise ändern, muss das überall konsistent sein: gedruckte Karte, Aushang, Website, Lieferdienst-Portale, Google-Eintrag, Tischaufsteller.

Der häufigste Fehler in solchen Umstellungsphasen: Die Kasse bucht neue Preise, aber irgendwo hängt noch die alte Karte. Das ärgert Gäste und ist im Zweifel abmahnfähig. Machen Sie eine Liste aller Stellen, an denen Preise stehen – und arbeiten Sie sie ab.

Kasse und Buchhaltung sauber trennen

Ihr Kassensystem muss beide Steuersätze richtig zuordnen: Speisen auf 7 %, Getränke auf 19 %. Prüfen Sie, ob Ihre Warengruppen im System korrekt hinterlegt sind – gerade bei Artikeln, die früher pauschal auf 19 % liefen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Kassenanbieter nach einem Update.

Auch in der Buchhaltung müssen Speisen- und Getränkeerlöse auf getrennten Konten laufen. Klingt technisch, ist aber die Basis dafür, dass Ihre Umsatzsteuervoranmeldung stimmt und Sie bei einer Prüfung ruhig schlafen. Sprechen Sie das früh mit Ihrem Steuerberater durch.

Und die Liquidität?

Wenn Sie Bruttopreise halten, verbessert sich Ihre Marge pro verkauftem Gericht – das entlastet die Kasse spürbar, besonders bei speiselastigen Konzepten. Halten Sie aber im Blick: Getränke bleiben bei 19 %, und gerade bei getränkelastigen Betrieben (Bar, Café) fällt der Effekt kleiner aus als die Schlagzeile vermuten lässt. Rechnen Sie mit Ihren echten Zahlen, nicht mit dem Branchendurchschnitt.

Das sollten Sie jetzt prüfen

Kurz gesagt

Die 7 % sind ein echter Vorteil – aber nur, wenn Sie ihn aktiv nutzen. Wer die Umstellung nur „durchrutschen" lässt, verschenkt entweder Marge oder ärgert Gäste mit falschen Preisen. Wer dagegen einmal sauber durchrechnet, holt das Maximum raus und ist sofort rechtssicher.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Preise halten oder anpassen sollten, oder wie Sie Ihre Karte neu kalkulieren: Genau das schauen wir uns im Erstgespräch gemeinsam an – konkret, an Ihren Zahlen, ohne Beraterdeutsch. Melden Sie sich, dann rechnen wir das durch, bevor es Ihr Wettbewerb tut.

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